Die gesetzlichen Grundlagen für das Erbrecht sind umfassender Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier finden sich umfangreiche Regelungen zum Aufsetzen eines Testaments, um die Erbfolge selbst zu beeinflussen, zur Nachlassverwaltung, der Erbauseinandersetzung u. v. m.

Beim Erbrecht können sich viele Fragen ergeben, die vor aber auch nach Eintritt des Erbfalles von Bedeutung sind:

  • Wie wird ein Testament rechtswirksam formuliert?
  • Wie sollten Ehegatten ein gemeinsames Testament aufsetzen (Berliner Testament)?
  • Wie hoch sind etwaige Pflichtteilsansprüche und wer kann diese geltend machen?
  • Wie können Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge realisiert werden?

Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit auch in diesem Rechtsgebiet kann ich Sie dabei unterstützen, Testamente aufzusetzen, Auseinandersetzungen mit anderen Erben zu gestalten und gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche geltend zu machen.

Gerne berate ich Sie persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei.