ACHTUNG! Mit Wirkung zum 28. April 2020 sind durch die StVO-Novelle zahlreiche verkehrsrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Weitere Infos hierzu finden Sie u. a. beim ADAC.

In der Millionenmetropole Berlin sind Unfälle und Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Tagtäglich wälzen sich die Karosserien durch den zähflüssigen Stadtverkehr, vorbei an Baustellen, risikofreudigen Fahrradfahrern und dem ein oder anderen Blitzer.

Ob nun bei einem Auffahrunfall, einem einfachen Parkschaden oder wirtschaftlichem Totalschaden am Fahrzeug: Gerne unterstütze ich Sie bei der Schadensregulierung gegenüber den Versicherern und Unfallgegnern – notfalls auch auf dem gerichtlichen Wege.

Und auch bei einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit kann ich Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid umfassend beraten oder Ihnen ggf. bei der Abweisung der Sanktion behilflich sein.

Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung im Bereich Verkehrsrecht? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit meiner Kanzlei.